Parental responsibility in a cross-border context

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Eilvorlage in familienrechtlichen Verfahren

 

Der Umfang der Rechtsprechungstätigkeit am Europäischen Gerichtshof, zu der auch die Vorabentscheidungsersuchen gehören, hat dazu geführt, dass zwischen der Vorlage eines Ersuchens beim Gerichtshof und dem Erlass einer Entscheidung oftmals viel Zeit verging. Das Verfahren vor dem nationalen Gericht wird während des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof ausgesetzt, sodass sich Streitsachen im nationalen System in Erwartung einer Entscheidung über die Bedeutung des europäischen Rechts über längere Zeit verzögerten. Dies ist problematisch, insbesondere in Bezug auf familienrechtliche Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, deren Wohl, ebenso wie die Stellung der Parteien, durch die verstreichende Zeit erheblich beeinträchtigt wird. Um diesem Problem zu begegnen, verfügt der Gerichtshof jetzt über ein Eilvorlageverfahren, mit dem sichergestellt werden soll, dass Entscheidungen in Verfahren, bei denen Zeitdruck besteht, zügig ergehen. Internationale familienrechtliche Verfahren fallen unter dieses Eilverfahren.

Nicht alle Vorlagen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren werden im Rahmen des Eilvorlageverfahrens behandelt. Eine Vorlage muss durch den Europäischen Gerichtshof für vorlagefähig befunden und angenommen werden, um im Eilverfahren behandelt zu werden.

  • Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob eine Vorlage im Eilverfahren zu behandeln ist.
  • Das nationale Gericht kann die Behandlung einer Vorlage im Eilverfahren beantragen, ausnahmsweise kann auch der Gerichtshof von Amts wegen entscheiden, eine Vorlage im Rahmen des Eilvorlageverfahrens zu behandeln.
  • Das Eilverfahren sollte nur beantragt werden, wenn dies absolut notwendig ist, und es kommt in Ausnahmefällen zur Anwendung. In manchen Fällen wurde es von nationalen Gerichten beantragt, aber vom Gerichtshof abgelehnt. Die Notwendigkeit des Eilverfahrens muss in der Vorlage an den Gerichtshof eindeutig nachgewiesen werden.
  • In internationalen familienrechtlichen Verfahren, werden Rechtssachen, in denen Kinder betroffen sind:
    • Sorgerechtsstreitigkeiten;
    • Fälle internationaler Kindesentführung;
    • Fälle, in denen Kinder möglicherweise gefährdet sind, wegen der für das Kind mit einer verzögerten Entscheidung verbundenen Probleme aller Voraussicht nach für das Eilverfahren in Betracht kommen.

Das nationale Gericht muss die Notwendigkeit der Behandlung der Vorlage im Eilverfahren deutlich machen. Die Hinweise des Europäischen Gerichtshofs besagen:

  • Der Antrag muss die rechtlichen und tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Dringlichkeit ergibt, und insbesondere die Gefahren darlegen, die bei Anwendung des gewöhnlichen Vorabentscheidungsverfahrens drohen.
  • Das vorlegende Gericht sollte angeben, wie die vorgelegten Fragen beantwortet werden sollten, was die Stellungnahme der Parteien sowie die Entscheidung des Gerichtshofs erleichtert.
  • Die Dringlichkeit des Ersuchens ist in den der Kanzlei vorgelegten Unterlagen durch Bezugnahme auf Artikel 104b der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs eindeutig anzugeben.
  • Die Vorlagefragen sollten so knapp wie möglich formuliert sein.